Zuversicht, die Sie weiterbringt
In der Shams Free Zone ist die Einhaltung von Vorschriften ein Eckpfeiler eines nachhaltigen Geschäfts. Im Folgenden finden Sie wichtige Dokumente zu Richtlinien und Vorschriften, die den rechtlichen und operativen Rahmen, den wir befolgen, umreißen.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen aufgrund von Richtlinien der Regierung der VAE aktualisiert werden können.
Diese Dokumente werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten Richtlinien der Regierung der VAE zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Bemühungen der VAE-Regierung, Geldwäsche zu verhindern, wurde kürzlich eine Reihe von Richtlinien für designierte Nicht-Finanzunternehmen und -berufe („DNFBPs“) veröffentlicht.
Solche DNFBPs bieten Versicherungsschutz in verschiedenen risikoreichen Branchen, darunter auch in der Schweiz:
Vor diesem Hintergrund hat das Wirtschaftsministerium neben ergänzenden Leitlinien Rundschreiben herausgegeben, die ausführliche Angaben zu den Praktiken der Geldwäschebekämpfung im Zusammenhang mit den DNFBP enthalten.
Weitere Einzelheiten zu den Rundschreiben finden Sie unter den unten stehenden Links.
Die VAE haben ein starkes Engagement für die Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats (UNSCRs) und die Einhaltung der UN-Sanktionsregelungen gezeigt. So setzen die VAE mit der Kabinettsresolution Nr. 74 aus dem Jahr 2020 die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und zur Bekämpfung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch, insbesondere die von den Vereinten Nationen definierten gezielten Finanzsanktionen (TFS).
In Übereinstimmung mit den ständigen Bemühungen der VAE-Regierung, die Risiken zu minimieren, hat das Wirtschaftsministerium eine Liste von Ländern mit hohem Risiko und Ländern, die einer verstärkten Überwachung unterliegen, herausgegeben.
Die benannten nicht-finanziellen Unternehmen und Berufe sind verpflichtet, die Listen regelmäßig zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Einzelheiten zu den Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Rundschreiben.
Es wurde ein Kabinettsbeschluss Nr. (10) von 2019 über die Durchführungsverordnung des Gesetzesdekrets Nr. (20) von 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen erlassen, der die Pflichten der DNFBP festlegt, von denen einige später durch den Kabinettsbeschluss Nr. (24) von 2022 zur Änderung einiger Bestimmungen des Kabinettsbeschlusses Nr. (10) von 2019 über die Durchführungsverordnung des Bundesgesetzes Nr. (20) von 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen geändert wurden.
Der Kabinettsbeschluss Nr. (10) von 2019
über die Durchführungsverordnung des Gesetzesdekrets Nr. (20) von 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie sich auf der goAML-Plattform registrieren, lesen Sie bitte die folgenden Anleitungen:
Die VAE als wirtschaftliches Zentrum für Investitionen und Wachstum haben zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen.
Eine solche Maßnahme, die mit den Zielen der VAE-Regierung übereinstimmt, ist das wirtschaftliche Eigentum. Es ist von größter Wichtigkeit, die Eigentumsverhältnisse von Unternehmen, die in den VAE eingetragen sind, genau zu erfassen.
Die Richtlinie verlangt von den Unternehmen, dass sie Informationen über wirtschaftliche Eigentümer, Aktionäre und andere relevante Mitglieder aufbewahren. Artikel (4) des Kabinettsbeschlusses Nr. (109) von 2023 („Beschluss“) der VAE schreibt vor, dass die juristische Person lizenziert sein und die folgenden grundlegenden Daten angeben muss:
Darüber hinaus sieht Artikel (11) der Entschließung Folgendes vor:
Das Kabinett der VAE hat am 6. November 2023 den Beschluss Nr. (109) von 2023 herausgegeben, der aktualisierte Vorschriften für die Identifizierung, Registrierung und Führung von Aufzeichnungen über die tatsächlichen (letztlich) wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen festlegt. Dieser Beschluss modernisiert und ersetzt den Kabinettsbeschluss Nr. (58) aus dem Jahr 2020, erhöht die Transparenz und gewährleistet die Einhaltung internationaler Standards für die Offenlegung von Eigentumsverhältnissen und Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den VAE.
Der Kabinettsbeschluss Nr. (132) aus dem Jahr 2023 legt den Rahmen für Verwaltungssanktionen für Unternehmen fest, die ihren Verpflichtungen aus dem Kabinettsbeschluss Nr. (109) aus dem Jahr 2023 nicht nachkommen, der die Verfahren zur Identifizierung und Führung von Aufzeichnungen über die tatsächlichen (endgültigen) wirtschaftlichen Eigentümer regelt.
Dieser Beschluss hebt die bisherige Sanktionsregelung aus dem Kabinettsbeschluss Nr. (53) von 2021 auf und ersetzt sie. Dadurch werden die Durchsetzungsmaßnahmen gestärkt und eine größere Transparenz und Compliance der Unternehmen in den VAE gefördert.
Das Wirtschaftsministerium der VAE hat den Kabinettsbeschluss Nr. 114 aus dem Jahr 2021 herausgegeben, in dem das Verfahren für den Einspruch gegen die Verwaltungsstrafen beschrieben wird, wenn eine juristische Person diese anfechten möchte. Die juristische Person muss den Einspruch innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids einlegen. Die Entscheidung über den Einspruch hängt von der Vorlage ausreichender Beweise für den angefochtenen Sachverhalt ab.
Am 10. August 2020 wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten („VAE“) mit dem Kabinettsbeschluss Nr. 57 von 2020 geänderte Vorschriften für wirtschaftliche Stoffe („ESR“) erlassen, wodurch der ursprüngliche Kabinettsbeschluss Nr. 31 von 2019 aufgehoben wurde. Darauf folgte die Veröffentlichung des Ministerialbeschlusses Nr. 100 von 2020 vom 19. August 2020, der als zusätzliche Anleitung dient und dem ein aktualisierter Leitfaden für relevante Aktivitäten als Anhang beigefügt ist (zusammenfassend als ‚Neue VAE ESR‘ bezeichnet). Die häufig gestellten Fragen (‚FAQs‘) auf der Website des Finanzministeriums (‚MoF‘) wurden ebenfalls aktualisiert, um die Bestimmungen der neuen VAE-ESR zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie die Dokumente zu den neuen VAE-ESR, die Sie unter den folgenden Links finden:
Bitte beachten Sie, dass die neuen VAE-ESR ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten und für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, für alle in Shams tätigen Lizenznehmer gelten. Dementsprechend müssen die Lizenznehmer in Shams ihre Geschäftsaktivitäten im Lichte der neuen VAE-ESR neu bewerten.
Die neuen VAE-ESR verpflichten die Lizenznehmer, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers eine Meldung über das spezielle ESR-Portal des Finanzministeriums („MoFPortal“) einzureichen, wenn während des meldepflichtigen Zeitraums eine relevante Aktivität stattgefunden hat. Das Portal wurde im Dezember 2020 in Betrieb genommen. Dementsprechend müssen alle Shams-Lizenznehmer, die die relevante(n) Aktivität(en) durchführen, bis zum 31. Januar 2021 eine Meldung auf dem MoF-Portal einreichen (auch wenn sie solche Meldungen zuvor per E-Mail an Shams übermittelt haben).
Lizenznehmer und/oder freigestellte Lizenznehmer, die es versäumen, ihre Meldung zusammen mit den erforderlichen Belegen bis zum 31. Januar 2021 einzureichen, werden gemäß Artikel 13 des Beschlusses 57 mit einer Strafe von 20.000 AED belegt.
ES Berichte
Die ES-Berichte müssen außerdem innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres des Lizenznehmers oder bis zum 31. Januar 2021 in das MoF-Portal hochgeladen werden.
Lizenznehmer und/oder freigestellte Lizenznehmer (falls zutreffend), die ihren Bericht über wirtschaftliche Stoffe nicht innerhalb der oben genannten Frist einreichen, werden gemäß Artikel 14 des Beschlusses 57 mit einer Strafe von 50.000 AED belegt, weil sie es versäumt haben, einen Bericht über wirtschaftliche Stoffe vorzulegen.
Das MoF-Portal wurde eingerichtet und kann über den unten angegebenen Link aufgerufen werden:
Economic Substance Regulations
Klicken Sie hier, um das Webinar des Finanzministeriums zum Thema ‚Economic Substance Regulation Filing Portal‘ anzusehen
Klicken Sie hier, um das Webinar zu Shams Economic Substance Regulation anzusehen
Bitte beachten Sie, dass die Shams-Mitgliedsunternehmen für die vollständige Einhaltung der neuen VAE-ESR verantwortlich sind. Bei Unsicherheiten bezüglich der Anwendung der neuen VAE-ESR empfiehlt Shams, einen professionellen Berater zu konsultieren.
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